Trauung
Wir möchten kirchlich heiraten. Wie gehen wir vor?
Wir freuen uns mit Ihnen über Ihren Entschluss und wünschen Ihnen alles Gute
auf Ihrem gemeinsamen Weg. Am besten nehmen Sie der Pfarrerin unserer
Kirchgemeinde Kontakt auf, um die weiteren Schritte zu planen.
Wir möchten uns gerne von der Pfarrperson trauen
lassen, die uns konfirmiert hat.
Wenn Sie eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bereits kennen, ist dies eine
gute Voraussetzung für das Gelingen der Trauung. Dem steht nichts im
Wege.
Was kostet eine kirchliche Trauung?
Wenn Sie in Bretzwil, Lauwil oder Seewen wohnen oder in unserer Kirchgemeinde
konfirmiert wurden und Mitglied der reformierten Kirche sind, ist die Trauung
kostenlos.
Bei auswärtigen Brautpaaren wird eine Gebühr verlangt. Das zuständige Pfarramt
kann Ihnen weitere Auskünfte erteilen.
Wir gehören verschiedenen Konfessionen an. Was
müssen wir vorkehren, um uns kirchlich trauen zu lassen?
Am besten ist, Sie suchen eine – reformierte oder katholische – Pfarrperson auf
und besprechen mit ihr die verschiedenen Möglichkeiten einer ökumenischen
Trauung.
Ich war schon einmal verheiratet. Kann ich nun
nochmals kirchlich heiraten?
Selbstverständlich. Die kirchliche Trauung ist in der reformierten Kirche ein
feierlicher Gottesdienst mit Dank, Trauversprechen, Fürbitte und Trausegen auch
für Menschen, die bereits verheiratet waren.
Wir sind beide nicht Mitglied der reformierten
Kirche.
Können wir trotzdem reformiert heiraten?
Ist ein Paar nicht Mitglied der reformierten Kirche, und ist es sein Wunsch,
reformiert zu heiraten, dann wäre das die Gelegenheit, über einen
Kircheneintritt nachzudenken. Denn ein Traugottesdienst ist nicht zuletzt ein
Zeichen der Zugehörigkeit. Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer kann nicht dazu
verpflichtet werden, ein konfessionsloses Paar zu trauen.
Paare, die nicht zivil getraut sind, können in einem Segnungsgottesdienst ihre Liebe zueinander bekräftigen. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare. Solche Feiern werden nicht als Trauung bezeichnet, sind jedoch genauso stimmungsvoll wie eine kirchliche Trauung. Von Rechts wegen können kirchliche Trauungen erst nach einer zivilen Eheschliessung erfolgen.