Trauung

Wir möchten kirchlich heiraten. Wie gehen wir vor?
Wir freuen uns mit Ihnen über Ihren Entschluss und wünschen Ihnen alles Gute auf Ihrem gemeinsamen Weg. Am besten nehmen Sie der Pfarrerin unserer Kirchgemeinde Kontakt auf, um die weiteren Schritte zu planen.

Wir möchten uns gerne von der Pfarrperson trauen lassen, die uns konfirmiert hat.
Wenn Sie eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bereits kennen, ist dies eine gute Voraussetzung für das Gelingen der Trauung. Dem steht nichts im Wege.

Was kostet eine kirchliche Trauung?
Wenn Sie in Bretzwil, Lauwil oder Seewen wohnen oder in unserer Kirchgemeinde konfirmiert wurden und Mitglied der reformierten Kirche sind, ist die Trauung kostenlos.
Bei auswärtigen Brautpaaren wird eine Gebühr verlangt. Das zuständige Pfarramt kann Ihnen weitere Auskünfte erteilen.

Wir gehören verschiedenen Konfessionen an. Was müssen wir vorkehren, um uns kirchlich trauen zu lassen?
Am besten ist, Sie suchen eine – reformierte oder katholische – Pfarrperson auf und besprechen mit ihr die verschiedenen Möglichkeiten einer ökumenischen Trauung.

Ich war schon einmal verheiratet. Kann ich nun nochmals kirchlich heiraten?
Selbstverständlich. Die kirchliche Trauung ist in der reformierten Kirche ein feierlicher Gottesdienst mit Dank, Trauversprechen, Fürbitte und Trausegen auch für Menschen, die bereits verheiratet waren.

Wir sind beide nicht Mitglied der reformierten Kirche.
Können wir trotzdem reformiert heiraten?

Ist ein Paar nicht Mitglied der reformierten Kirche, und ist es sein Wunsch, reformiert zu heiraten, dann wäre das die Gelegenheit, über einen Kircheneintritt nachzudenken. Denn ein Traugottesdienst ist nicht zuletzt ein Zeichen der Zugehörigkeit. Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer kann nicht dazu verpflichtet werden, ein konfessionsloses Paar zu trauen.

Wir leben seit Jahren zusammen, wollen aber nicht zivil heiraten. Wir wünschen uns jedoch eine kirchliche Feier für unsere Beziehung – ist dies möglich?
Paare, die nicht zivil getraut sind, können in einem Segnungsgottesdienst ihre Liebe zueinander bekräftigen. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare. Solche Feiern werden nicht als Trauung bezeichnet, sind jedoch genauso stimmungsvoll wie eine kirchliche Trauung. Von Rechts wegen können kirchliche Trauungen erst nach einer zivilen Eheschliessung erfolgen.